Individueller Gewerbeschutz

erfolgt durch unternehmensfördernde Serviceleistungen in vertraglicher Kooperation mit Partnerkanzleien und Partnerunternehmen:

Anwaltshotline

der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG

(für VDAK-Mitglieder kostenfrei)

Ziele:

  • Einfache Einholung kompetenter Rechtsauskünfte
  • Vermeidung unnötiger und kostspieliger Rechtsstreitigkeiten

Anwaltlicher Inkasso-Service

durch eine Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen einer Beitreibungsvereinbarung

(ist außergerichtlich im Mitgliedsbeitrag enthalten – für das gerichtliche Mahnverfahren und für die Zwangsvollstreckung werden nur anfallende Fremdkosten berechnet)

Ziele:

  • Effektiver Forderungseinzug und Schuldnerüberwachung
  • Vermeidung unnötiger Forderungsausfälle

AUXILIA Firmen Rechtsschutzversicherungen

im Rahmen von Gruppenverträgen

(das Grundpaket ist bei Bedarf im Mitgliedsbeitrag enthalten – wahlweise können kostengünstige Erweiterungen hinzugenommen werden)

Ziel:

  • Minimierung des Kostenrisikos gerichtlicher Auseinandersetzungen
  • Einsparung von Versicherungsbeiträgen

AUXILIA Rechtsschutzversicherung

gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme aus Werbeverträgen

(diese spezielle Vertrags-Rechtsschutzversicherung gibt es nur für VDAK-Mitglieder und ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Vor der Mitgliedschaft abgeschlossene Werbeverträge unterliegen nicht dem Versicherungsschutz. Während der Mitgliedschaft besteht Versicherungsschutz nach den hierfür geltenden Bedingungen)

Gegnerfallbearbeitung

im Rahmen entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit Partnerkanzleien

(außergerichtlich ist die nichtanwaltliche und auch die anwaltliche Bearbeitung von Gegnerfällen im Mitgliedsbeitrag enthalten. Ab dem vierten Fall wird für jeden weiteren Gegnerfall nur eine Pauschale von 20,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Hiermit soll aus Gleichbehandlungsgründen der Mehrkostenaufwand für Aktenanlage, Kopien, Telekommunikation und Porto gedeckt werden)

(gerichtlich ist ein ordentliches Mandatsverhältnis zwischen Mitglied und Anwalt erforderlich. Prozeßkosten – d. h. Gerichts- und Anwaltskosten im Verlustfall – sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die meisten Gegnerfälle werden indes außergerichtlich erledigt, und der Verlust gerichtlicher Gegnerfälle wird möglichst verhindert. Das verbleibende Prozeßkostenrisiko hält sich für VDAK-Mitglieder also in vernünftigen Grenzen)

Ziele:

  • Kollektiver Gewerbeschutz durch optimalen organisierten Widerstand
  • Individueller Gewerbeschutz durch qualifizierte anwaltliche Rechtsverteidigung

Sonstige Beratungsleistungen und Hilfestellungen

in betrieblichen Belangen

(für VDAK-Mitglieder fallen ggf. nur Fremdkosten – z. B. für Register- o. Bonitäts-Auskünfte – an)

So funktioniert individueller Gewerbeschutz à la VDAK

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechts- und Inkassoabteilung wissen unsere Serviceleistungen zu schätzen.

Wegen näherer Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte direkt bei uns.

Telefon

0 23 61 – 90 45 90

Fax

0 23 61 – 90 45 922

E-Mail

info@vdak.org