erfolgt durch Bekämpfung mittelstandsschädigender unlauterer und/oder wirtschaftskrimineller Geschäftspraktiken in folgenden Bereichen:
Aufklärungsarbeit
durch:
- Merkblätter
- Presseberichte
- Fernsehberichte etc.
Ziel: Prävention durch Information
Zivilrechtlich
durch organisierten Widerstand(qualifizierte anwaltliche Rechtsverteidigung möglichst vieler Betroffener):
- Vertragsanfechtungen
- Zahlungsklageabwehr
- Negative Feststellungsklagen
- Rückzahlungsklagen
Ziele:
- “Schwarzen Schafen” den “Geldhahn abdrehen”
- Opferschutz vor Vermögensschäden
Beispiele:
- Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt auf Rückzahlung von Insertionskosten gegen die persönlich haftenden Betreiber eines unseriösen Werbeverlags (mit bezeichnenden Entscheidungsgründen)
AG_Moenchengladbach-Rheydt_20c221-09_100310.pdf
- Zahlungsklageabweisendes Urteil des Amtsgerichts Bielefeld gegen einen unseriösen “Polizeiverlag” (mit bezeichnenden Entscheidungsgründen)
AG_Bielefeld_4c1170-01_030625.pdf
-
- Zahlungsklageabweisendes Urteil des Amtsgerichts Augsburg mit gleichzeitiger Feststellung, daß auch für das zweite Vertragsjahr kein Vergütungsanspruch besteht, gegen eine unseriöse Internet-Branchenverzeichnis-Betreiberin (mit bezeichnenden Entscheidungsgründen
Wettbewerbsrechtlich
durch:
- Abmahnungen
- Einstweilige Verfügungen
- Unterlassungsklagen (zur Hauptsache)
- Einforderung von Vertragsstrafen
- Zwangsvollstreckung durch Ordnungsmittelanträge auf Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
Ziele:
- Unterlassung belästigender und/oder irreführender Geschäftspraktiken
- Sanktionierung von Verstößen
- Präventiver Schutz potentieller Opfer
Beispiele:
- Mit einer Abmahnung geforderte vertragsstrafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung eines unlauter akquirierenden Werbeverlags
- Einstweilige (Beschluß-)Verfügung des Landgerichts Mönchengladbach auf Unterlassung unlauterer Akquisitionsmethoden gegen einen Werbeverlag
LG_Moenchengladbach_8o53-03_031203.pdf
- Eine einstweilige (Beschluß-)Verfügung auf Unterlassung bestätigendes Urteil des Landgerichts Mannheim gegen einen unlauter akquirierenden Werbeverlag (mit typischem Tatbestand)
LG_Mannheim_24o100-05_050919.pdf
- Eine einstweilige (Beschluß-)Verfügung auf Unterlassung bestätigendes Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen unlauter akquirierenden Werbeverlag (mit typischem Tatbestand)
LG_Hamburg_416o55-05_050705.pdf
- Einstweilige (Urteils-)Verfügung des Landgerichts Wiesbaden auf Unterlassung unlauterer Akquisitionsmethoden gegen einen Werbeverlag (mit typischem Tatbestand)
LG_Wiesbaden_13o139-06_070118.pdf
- Ordnungsmittelbeschluß des Landgerichts Wiesbaden, mit welchem wegen Zuwiderhandlungen gegen die Verbote einer einstweiligen Verfügung gegen einen Werbeverlag Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft gegen die Geschäftsführerin verhängt worden ist.
Strafrechtlich
durch:
- Strafanzeigen und
- Förderung laufender staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren
Ziele:
- Erfolgreiche Strafverfolgung
- Strafgerichtliche Sanktionen
- Abschreckung
Beispiele:
- Strafanzeige gegen einen Außendienstmitarbeiter und gegen die Betreiber eines Werbeverlags wegen des Verdachts des (gewerbsmäßigen) Betruges
- Strafurteil des Amtsgerichts Nürtingen gegen einen Außendienstmitarbeiter eines Werbeverlags wegen (gewerbsmäßigen) Betruges
Öffentlichrechtlich
durch Mitteilungen an:
- Finanzverwaltung
- Gewerbeaufsicht
Ziele:
-
- Steuerfahndung
- Gewerbeuntersagungen etc.
Gegnerabwehr
durch:
- VDAK-Selbstverteidigung
Beispiel:
- Einstweilige (Urteils-)Verfügung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf Unterlassung VDAK-diffamierender Äußerungen gegen einen unseriösen Werbeverlag (Kurzausfertigung)
So funktioniert kollektiver Gewerbeschutz à la VDAK
Anzeigenschwindel
- Kölner Masche
- Laufzeitbegrenzungsmasche
- Korrektur(abzugs)masche
- Folgeauftragsmasche
- Polizeimasche
Adreßbuchschwindel
- Rechnungsähnliche Formulare
- Scheinbar offizieller Registereintrag
- Datenabgleich für scheinbar kostenlosen Grundeintrag
- Fragebogen für scheinbar kostenlosen Eintrag
- Scheinbar “DasÖrtliche” oder “GelbeSeiten”
Sonstige unseriöse Werbefirmen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir im offiziellen Teil unserer Webseite keine sog. schwarze Liste und auch keine aktuelle Gegnerliste veröffentlichen. Erfahrungsgemäß würden wir uns damit Unterlassungsklagen aussetzen, was uns unnötig und keineswegs sachdienlich erscheint.
Telefon
0 23 61 – 90 45 90
Fax
0 23 61 – 90 45 922
info@vdak.org